Datum der Überarbeitung: 18. August 2017 SICHERHEITSDATENBLATT PRODUKTNAME: KERAMIK (auf Aluminiumoxid-Basis) 1. Kennzeichnung der Substanz und des Unternehmens 1-1. Produktbezeichnung: Keramik, beschichtete Keramik und Keramikwerkzeuge (auf Aluminiumoxid-Basis) 1-2. Informationen zum Unternehmen Hersteller : Kyocera Corporation Adresse : 6 Takeda Tobadono-Cho, Fushimi-Ku Kyoto 612-8501 Abteilung : Corporate Cutting Tool Group Telefon-Nr. : +81-75-604-3651 Fax-Nr.: +81-75-604-3472 Notfallkontakt: Sendai Quality Assurance Section (Werk Sendai) Telefon-Nr.: +81-996-23-4116 1-3. Empfohlene Verwendung und Einschränkungen bei der Verwendung: Zerspanungswerkzeuge, hauptsächlich für Metalle, verschleißfeste Werkzeuge für die Verformung sowie spezielle Fräser und Messer. 1-4. Phase/Zustand der Keramik beachten ・Keramik im festen Zustand wie für Zerspanungswerkzeuge ist chemisch stabil und unter normalen Umgebungsbedingungen nicht explosiv, nicht entflammbar, nicht brennbar, nicht luftentzündlich, nicht mit Wasser reagierend und nicht oxidierend. ・Keramik ist unter normalen Bedingungen bestens für die Verwendung als Zerspanungswerkzeug (Schleifen, Bearbeiten, Rollen von Metall) geeignet. ・Dieses SDB informiert über Staub, Qualm oder Dampf, der beim Herstellungsprozess von Keramik entsteht, beispielsweise bei der Handhabung von Rohmaterialpulver und Schleifen. 2. Mögliche Gefahren 2-1. Die GHS-Klassifizierung Einige Daten (wie die Versuchsdaten über Brennraten) zum Staub, Qualm oder Dampf, der beim Herstellungsprozess von Keramik entsteht, sind nicht verfügbar. Sie können daher nicht von GHS klassifiziert werden. 2-2. GHS-Gefahrstoffkennzeichnung Nicht anwendbar 3. Zusammensetzung/Informationen zu Bestandteilen ・Keramik kann mit den folgenden Materialien beschichtet sein: TiN, TiC, Ti(C, N), (Ti, Al)N, Al2O3 ・ Unterscheidung zwischen Substanz und Gemisch: Gemisch (auf Basis von Aluminiumoxid) ・ Bestandteile und Konzentration oder Konzentrationsbereich (Zusammensetzung) von Keramik Bestandteil Chemische Formel CAS-Nr. Offizielle Nummer, Gesetz für PRTR* Gesetz zur Industriesicherheit und Gesundheit (offizielle Nummer) Zusammensetzung Masse-% Aluminiumoxid Zirconiumoxid Magnesiumoxid Al2O3 ZrO2 MgO 1344-28-1 1314-23-4 1309-48-4 entfällt entfällt entfällt Anhang 9-189 Anhang 9-313 entfällt 80 -- 100 3 -- 20 0 -- 0.6 *Gesetz für PRTR: Gesetz bezüglich der Meldung von Freisetzungen von spezifischen chemischen Substanzen in die Umwelt und Förderung von Verbesserungen im Umgang 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: ・Nach Einatmen von hoch konzentriertem Schleifstaub oder bei Auftreten von Lungenbeschwerden (Husten, Pfeifatmung oder Kurzatmigkeit usw.) darf die betroffene Person dieser Umgebung nicht weiter ausgesetzt werden. Bei -1-
Download PDF file
Archive